Allgemeine Geschäftsbedingungen von CrossFit Ostfriesland

Stand: 01.01.20

1. Allgemeine Informationen

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen CrossFit Ostfriesland (im Folgenden CF Ostfriesland genannt), Sattlerstraße 6, 26427 Esens und den Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.

1.2. Mitglied kann nur sein, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. CF Ostfriesland behält sich die Einzelfallentscheidung vor, auch Minderjährige aufzunehmen. Jeder Teilnehmer hat vor Anmeldung zu einem Probetraining bzw. vor Abschluss eines Mitgliedervertrages oder vor dem Kauf einer 10er Karte ausdrücklich darauf hinzuweisen, wenn er nicht volljährig ist. Im Falle einer Entscheidung für die Aufnahme eines Minderjährigen ist die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten nachzuweisen.

1.3. Die Rechte des Mitglieds aus dem mit CF Ostfriesland abgeschlossenen Vertrag sind nicht auf Dritte übertragbar.

1.4. Soweit im Onlinekalender nichts Abweichendes angegeben ist, finden alle Trainingseinheiten in der Halle von CF Ostfriesland oder auf den Außenbereichen statt.

1.5. Die jeweiligen Öffnungs- bzw. Kurszeiten werden sowohl auf der Webseite von CF Ostfriesland (https://crossfit-ostfriesland.de) als auch in der „Eversports“ App (im Folgenden Onlinekalender genannt) bekannt gegeben.

2. Mitgliederverträge, Buchungen und Stornierungen

2.1. Die Teilnahme an einem kostenlosen Probetraining bei CF Ostfriesland ist einmalig möglich und unverbindlich.

2.2. Der Probemonat kann einmalig pro Mitglied in Anspruch genommen werden. Er beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt und dauert 30 Tage an. Innerhalb dieser 30 Tage kann die Mitgliedschaft jederzeit schriftlich widerrufen werden. Der vereinbarte Mitgliedschaftsbeitrag wird nur für diesen Monat fällig. Nach Ablauf des Probemonat wird der gewählte Tarif monatlich fällig.

2.3. Die Kurstermine (inkl. Open Gym ) von CF Ostfriesland können vom Mitglied entsprechend des vereinbarten wöchentlichen Stundenkontingentes in Anspruch genommen werden. Nicht gebuchte Termine verfallen am Ende der jeweiligen Woche und werden nicht in die Folgewoche übertragen.

2.4. Die Teilnehmerzahl in den Kursen ist begrenzt. Voraussetzung für die Teilnahme ist die rechtzeitige Anmeldung im Onlinekalender. Wird die Trainingseinheit rechtzeitig vom Mitglied storniert (siehe Stornierungszeiten bei den jeweiligen Kursen), wird diese automatisch dem Stundenkonto gutgeschrieben. Ein nicht fristgerecht abgesagter Termin gilt als gebuchter Termin und wird vom wöchentlichen Stundenkontingent abgezogen. Ebenso verhält es sich mit nicht wahrgenommenen, reservierten Terminen.

2.5.Personal Training Termine müssen mindestens 24 Stunden vorher mündlich oder schriftlich abgesagt werden. Andernfalls wird die Trainingseinheit in voller Höhe berechnet. Hiervon ausgenommen sind Krankheit und andere unvorhersehbare Ereignisse. Diese unterliegen der unaufgeforderten Nachweispflicht durch den Leistungsempfänger.

2.6. Die Mindestvertragslaufzeit eines Mitgliedervertrages beträgt 12 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende der Vertragslaufzeit und hat schriftlich an CF Ostfriesland, Sattlerstraße 6, zu erfolgen. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich die Vertragsdauer automatisch um die im Tarif gewählte Vertragslaufzeit.

2.7. Die Gültigkeit einer 10er Karte ist unbegrenzt.

2.8. Eine Heraufstufung des vereinbarten Tarifs ist jederzeit in mündlicher oder schriftlicher Form möglich. Z.B. von Bronze auf Silber. Eine Herabstufung kann grundsätzlich nur zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit erfolgen. Es gilt dieselbe Frist und Form wie im Falle der Kündigung.

2.9. Eine außerordentliche Kündigung ist insbesondere dann möglich, wenn der Teilnehmer länger als 4 Wochen erkrankt, schwanger wird oder ein Wohnortwechsel mit einer Entfernung von min. 30 km zum aktuellen Veranstaltungsort stattfindet. Die Kündigung ist nur schriftlich und gegen Vorlage eines Attestes, eines Mutterpasses oder der Anmeldebestätigung des neuen Wohnorts gültig und kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende erfolgen.

2.10. Ist ein Mitglied zeitweise erkrankt oder schwanger, kann ein vorhandener Mitgliedervertrag auf Antrag pausieren. Die Dauer der Vertragspause richtet sich nach dem Grund und kann maximal 12 Monate betragen. In dieser Vertragspause kann das Mitglied keinerlei Leistungen durch CF Ostfriesland in Anspruch nehmen. Die bestehende Restlaufzeit zum Zeitpunkt der Vertragspause schließt an das Ende der Vertragspause an. Das außerordentliche Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Die Mitgliederpreise von CF Ostfriesland beziehen sich jeweils auf einen vollen Monatsbeitrag und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19%.

3.2. Die Zahlung für die vereinbarten Leistungen erfolgt je nach Tarif und ist zum ersten des Monats fällig.

3.3. Zahlungen für monatlich kündbare Tarife können in Barzahlung oder per Überweisung getätigt werden. Zahlungen für Tageskarten können in Bar oder über Onlinezahlungsoptionen getätigt werden. Der Betrag ist bei Kauf fällig.

3.4.Die Mitgliedsbeiträge für Tarife mit einer Mindestlaufzeit 12 Monaten werden ausschließlich per SEPA Lastschriftmandat eingezogen. Der Leistungsempfänger ermächtigt CF Ostfriesland, die Mitgliedsbeiträge seines Kontos mittels Lastschriftverfahren einzuziehen. Zeitgleich weist der Kontoinhaber sein Kreditinstitut an, die von CF Ostfriesland auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Im Falle einer mangelnden Kontodeckung oder eines unberechtigten Widerrufs nicht eingelöster oder zurückgereichter Lastschriften, ist CF Ostfriesland berechtigt, für die entstehenden Kosten eine Bearbeitungsgebühr von 10 € zu berechnen. Diese werden mit der darauffolgenden Lastschrift eingezogen.

3.5. CF Ostfriesland behält sich vor, die Mitgliedschaftsvereinbarungen und damit einhergehend auch die Mitgliedsbeiträge einvernehmlich mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Das Mitglied wird mindestens einen Monat vor Inkrafttreten über Höhe und Zeitpunkt der Änderung informiert und erhält hierzu ein Angebot zur einvernehmlichen Vertragsänderung. Erfolgt bis zum Inkrafttreten der Veränderung kein schriftlicher Widerspruch, gilt das Angebot als angenommen. CF Ostfriesland wird über diese Widerspruchsfrist im Angebot informieren. Im Fall eines Widerspruchs ist CF Ostfriesland berechtigt, den Mitgliedsvertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum jeweiligen Monatsende zu kündigen.

3.6. Bei einem Zahlungsverzug von über zwei Monaten, ist CF Ostfriesland berechtigt den Vertrag außerordentlich zu kündigen und Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

3.7. Für außerordentliche Veranstaltungen wie Workshops o.ä., vor allem mit externen Trainern/Referenten, können zusätzliche Kosten entstehen. Über die Höhe dieser Kosten wird bei Ankündigung der jeweiligen Veranstaltungen gesondert hingewiesen.

4. Allgemeines zu den Trainingseinheiten

4.1. Alle regulären Trainingseinheiten dauern jeweils eine Zeitstunde und werden unter der Anleitung eines ausgebildeten Trainers durchgeführt.

4.2. Der Open Gym Bereich steht allen Mitgliedern zur Verfügung, die einen entsprechenden Mitgliedschaftsvertrag abgeschlossen haben. Hier kann, soweit nicht anders abgesprochen, eigenverantwortlich und ohne Trainer trainiert werden. Es gelten die ausgehängten Boxregeln.

4.3. Um ein störungsfreies Training aller Mitglieder zu gewährleisten, kann ein zu spät kommen zu den Kursen, zum Ausschluss aus diesem Kurs führen. Die Trainingseinheit zählt in diesem Fall als teilgenommen und wird nicht gutgeschrieben. Gleiches gilt, wenn ein Mitglied sich nicht an die Weisungen des Trainers hält, den Ablauf des Trainings nachhaltig stört und/oder sich oder andere gefährdet.

4.4. Alle Mitglieder verpflichten sich, den Anweisungen der Trainer von CF Ostfriesland Folge zu leisten, die Hygienevorschriften einzuhalten, sowie sich an die ausgehängten Boxregeln zu halten. Bei groben und wiederholten Verstößen kann ein Hausverbot gegen das Mitglied ausgesprochen werden. Bereits gezahlte Beiträge werden in diesem Fall nicht zurückerstattet.

5. Haftung und Absagen/Änderungen der Trainingseinheiten

5.1. Risikobelehrung: Beim CrossFit-Training handelt es sich um ein hochintensives leistungsorientiertes Training. CF Ostfriesland empfiehlt deshalb allen Personen, die die Leistungen nutzen wollen, ihre Sporteignung bei einem Arzt ihrer Wahl überprüfen zu lassen. Personen mit Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems sowie Personen mit Schäden oder Verletzungen am Bewegungsapparat wird geraten, vor Beginn des Trainings ihre Sporttauglichkeit in vollem Umfang wiederherzustellen. Die Teilnahme an den Kursen und dem Open Gym von CF Ostfriesland erfolgt auf eigenes Risiko.

5.2. CF Ostfriesland haftet grundsätzlich nicht für Schäden bei Unfällen, Verletzungen und/oder Krankheiten des Trainingsteilnehmers. Dies gilt nicht

für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von CF Ostfriesland beruht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig sind.

5.3. CF Ostfriesland behält sich vor, Veranstaltungen jederzeit räumlich und/oder zeitlich zu verlegen und einzelne Trainingsveranstaltungen inhaltlich zu verändern bzw. gänzlich abzusagen. Die betroffenen Mitglieder werden in diesem Fall rechtzeitig informiert. Dies kann in Form eines Aushanges am Veranstaltungsort und/oder über den Onlinekalender erfolgen. Bei Krankheit oder anderweitig auftretenden kurzfristigen Ereignissen (z.B. Unfälle etc.) der Trainer, versucht CF Ostfriesland nach besten Möglichkeiten eine Vertretung zu finden. Gelingt dies nicht, kann es aus vorgenannten Gründen zu kurzfristigen Absagen der Trainingseinheiten kommen. Hieraus entsteht kein Anspruch auf Ausgleich der ausgefallenen Trainingseinheit.

5.4. Weiterhin behält sich CF Ostfriesland vor, an allen gesetzlichen Feiertagen und an bis zu weiteren 24 Tagen im Jahr wegen Renovierung, Urlaub, Fortbildungen oder anderen betrieblichen Erfordernissen zu schließen, ohne dass es die Mitglieder berechtigt, die Leistungen zu kürzen. Die Termine werden den Mitgliedern rechtzeitig im Voraus mitgeteilt.

5.5. CF Ostfriesland gibt keine Garantie dafür, dass jedem Mitglied zur gewünschten Zeit Plätze in den Kursen zur Verfügung stehen.

Es werden anhand der aktuellen Mitgliederzahlen so viele Trainingseinheiten und Kursplätze geschaffen, dass im Rahmen der gängigen Auslastung, bei rechtzeitiger Anmeldung im Onlinekalender, eine regelmäßige Teilnahme im Rahmen der Mitgliedschaftsoption möglich ist. Eine frühzeitige Anmeldung zu den Kursen wird generell empfohlen.

5.6. Auf mitgebrachtes Privateigentum, insbesondere Bekleidungs- und Wertgegenstände hat das Mitglied selbst zu achten. CF Ostfriesland übernimmt keinerlei Bewachungs- und Sorgfaltspflichten. CF Ostfriesland übernimmt somit für deren Verlust oder deren Beschädigung keine Haftung, es sei denn, der Verlust beruht auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch

einen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von CF Ostfriesland. Dies gilt auch bei der Nutzung etwaiger von CF Ostfriesland zur Verfügung gestellter Ablagemöglichkeiten.

6. Datenschutz

6.1. Die in der Mitgliedschaftsvereinbarung und Anamnesebogen freiwillig angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Email Adresse und Bankdaten, die alleine zum Zweck der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte übermittelt.

6.2. Das Mitglied ist gemäß § 34 BDSG jederzeit berechtigt, gegenüber CF Ostfriesland, um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Weiter kann das Mitglied die Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Darüber hinaus kann jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abgeändert oder gänzlich widerrufen werden. Der Widerruf kann entweder postalisch oder per E-Mail an CF Ostfriesland erteilt werden. Es entstehen dem Mitglied keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

7. Foto- und Videoaufnahmen

7.1. Im Rahmen des Trainingsbetriebs können durch CF Ostfriesland, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Foto- und Videoaufnahmen gemacht werden, auf dem das Mitglied zu erkennen ist. Diese Foto- und Videoaufnahmen werden für den Außenauftritt auf den gängigen sozialen Medien, wie Instagram und Facebook und auf der Homepage von CF Ostfriesland (www.crossfit-ostfriesland.de) veröffentlicht. Die hierbei erstellten Foto- und Videoaufnahmen können bearbeitet, kopiert und für die Zeit des Bestehens von CF Ostfriesland archiviert werden.

7.2. Die Einwilligung hierzu erfolgt bei Unterzeichnung der Mitgliedschaftsvereinbarung.

7.3. Im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung wird auf die Risiken hingewiesen, dass durch die Einwilligung in Kauf genommen wird, dass sich ggf. die Auffindbarkeit durch Suchmaschinen im Internet erhöht. Zudem herrscht eine mangelnde Möglichkeit der vollkommenen Löschung. Ein falscher Gebrauch durch Dritte sowie die Gefahr des möglicherweise mangelhaften Rechtsschutzes bei Missbrauch des Fotos außerhalb der EU kann nicht ausgeschlossen werden.

7.4. Das Mitglied hat, nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO, jederzeit und ohne Angaben von Gründen die Möglichkeit die Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu Widerrufen. Die Rechtmäßigkeit, der bisher auf Grundlage der Einwilligung vorgenommenen Veröffentlichungen wird, bis zum Widerruf nicht berührt. Der Widerruf kann entweder postalisch oder per E-Mail an CF Ostfriesland erteilt werden. Es entstehen dem Mitglied keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

8. Sonstiges und Schlussbestimmungen

8.1. Das Mitglied ist CF Ostfriesland gegenüber verpflichtet, jeder Änderung seiner Anschrift und Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen.

8.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder rechtsungültig sein oder werden, so gilt der Vertrag mit den übrigen Bestimmungen. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem Inhalt des vorliegenden Vertrags am ehesten entspricht. Gleiches gilt für Vertragslücken.

8.3. CF Ostfriesland hat das Recht, den Vertragsinhalt einseitig zu ändern bzw. zu ergänzen, soweit dies aus rechtlichen Gründen nötig ist, oder die Änderungen oder Ergänzungen ausschließlich zum Vorteil der Mitglieder sind.

Ist dies nicht der Fall, ist eine einseitige Änderung oder Ergänzung der Leistungen, des Vertrags und dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nur gestattet, wenn diese für die Mitglieder unter Berücksichtigung der Interessen von CF Ostfriesland zumutbar ist. Den Mitgliedern sind in diesen Fällen die Änderung oder Ergänzung schriftlich z.B. per E-Mail mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten mitzuteilen. Ein Widerspruch seitens der Mitglieder gegenüber CF Ostfriesland ist innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Mitteilung, schriftlich z.B. per E-Mail möglich. Erfolgt dies nicht, werden die Änderungen oder Ergänzungen umgehend wirksam. Auf die Rechtsfolgen eines unterlassenen Widerspruchs wird in der Mitteilung besonders hingewiesen.

8.4. Bei Verstoß gegen Vertragsbedingungen behält sich CF Ostfriesland das Recht vor, dem Mitglied fristlos zu kündigen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall nicht zurückerstattet.

8.5. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

8.6. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.7. Erfüllungsort ist der jeweils aktuelle Veranstaltungsort von CF Ostfriesland.